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   VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02   

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VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02 (https://dejure.org/2003,19679)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03.02.2003 - 8 K 1807/02 (https://dejure.org/2003,19679)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 8 K 1807/02 (https://dejure.org/2003,19679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Pflicht zur Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 190.93

    Änderung des Aufenthaltzwecks durch Aufnahme einer Ausbildung nach Abbruch eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    Dagegen schließt eine im Hinblick auf das Studium der Betriebswirtschaftslehre erteilte Aufenthaltsbewilligung nicht die Absolvierung einer Hauswirtschaftlichen Berufsschule, mithin eines völlig anders gearteten Ausbildungsgangs ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 190/93, NVwZ 1995, 1125-1126 = InfAuslR 1994, 251-252 = Buchholz 402.240 § 28 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 18 B 67/00

    Rechtmäßigkeit des Wechsels eines Studiengangs i.R. einer Aufenthaltsbewilligung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    Für ein Hochschulstudium etwa gilt, dass jede nach Ablauf der Frist des § 28 Abs. 3 Satz 3 AuslG erfolgte Änderung des Studiengangs bzw. der Fachrichtung, bei der von der bisherigen Ausbildung nichts auf den neuen Ausbildungsgang angerechnet worden ist, und jede Zweitausbildung oder Zusatzausbildung, die sich nicht mehr als Bestandteil der ursprünglich gewählten Fachrichtung darstellt, eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist und einen Regelversagungsgrund im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 AuslG darstellt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - 18 B 67/00 - AuAS 2001, 86-87 = EzAR 014 Nr. 11).Für Studenten ist auf den Gesamtzusammenhang der Ausbildung zu achten und der Ausbildungszweck von vornherein danach auszurichten.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - 11 S 2422/92

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02
    Der zu beurteilende Sachverhalt muss atypische Besonderheiten aufweisen; er muss sich wesentlich von den normalerweise vorkommenden Fällen unterscheiden (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschl. v 8. Dezember 1992 - 11 S 2422/92, VBlBW 1993, 308-310).
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